Elisa Badenes ist Tänzerin des Jahres
Neue wichtige Auszeichnung für das Stuttgarter Ballett
Wie schön, dass sich manche Konflikte noch deeskalativ klären lassen. Wie das Stuttgarter Ballett diese Woche mitteilte, stehen die Zeichen nun auf Versöhnung und eine Fortführung der künstlerischen Zusammenarbeit mit Musikdirektor Mikhail Agrest. Bereits im März 2022 hatte das Bühnenschiedsgericht der Klage Agrests gegen die außerordentliche Kündigung stattgegeben und somit seine Entlassung für ungültig erklärt. Auf die Möglichkeit, diese Entscheidung durch höhere Instanzen prüfen zu lassen, wird das Stuttgarter Ballett nun verzichten.
Ballettintendant nahm zu dieser Entscheidung Stellung: „Nach reichlicher Überlegung habe ich mich entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung des Bühnenschiedsgerichts, demnach das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist, gelten zu lassen und keine Rechtsmittel einzulegen. Ich bin bereit diesen Schiedspruch zu akzeptieren und werde den Rechtsstreit nicht in die Länge ziehen. Ich ziehe es vor, eine Versöhnung anzustreben und bin bereit, Herrn Agrest bei der Fortsetzung seiner Tätigkeit bestmöglich zu unterstützen. Falls Vertrauen und Respekt der Tänzer*innen zu ihm verloren gegangen sein sollten, werde ich daran mitwirken, dies wiederherzustellen. Die Tänzer*innen des Stuttgarter Balletts wissen, dass ich mich für die eingesetzt habe; das war mir sehr wichtig. Wir sind hier am Stuttgarter Ballett, um etwas gemeinsam zu schaffen und nicht gegeneinander zu arbeiten. Deshalb wollen wir jetzt darauf bauen, dass Mikhail Agrest der Richtige für diese Aufgabe ist.“
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