Zurück ins Leben

Vorschläge zur verantwortungsvollen Rückkehr in die Normalität

Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik hat einen Regelkatalog erstellt, der Tanzschulen eine verantwortungsvolle Rückkehr in den Lehrbetrieb erlaubt. Dabei steht die Wahrung der Gesundheit an oberster Stelle. Doch der Verband weist zugleich auf die Bedeutung hin, die der künstlerische Tanz für das seelische und soziale Wohlbefinden hat.

Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik gibt Handlungsempfehlungen zur schrittweisen Öffnung von Tanz- und Ballettschulen zum 11.05.2020 heraus. Gemeinsam mit ta.med - Tanzmedizin Deutschland will der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik, der mit 700 Mitgliedern zu den größten Verbänden in der Tanzszene Deutschlands zählt, der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen aktive Mithilfe anbieten.

Hierzu wurde ein „Exit-Fahrplan“ von den ExpertInnen des DBfT, unterstützt von ta.med e.V., erstellt, der verantwortungsvolle und somit der Situation angepasste Regeln beinhaltet. Diese ermöglichen weiterhin eine angemessene soziale Distanz, verhindern so eine erneute Verbreitung des Corona Virus’ und werden somit unserer gemeinsamen Verantwortung weiter gerecht. Zu den Handlungsempfehlungen gehören unter anderem klar definierte Distanzregeln, die Vermeidung von dynamischen Bewegungsabläufen zur Minimierung der Luftverwirbelungen im Raum und die Vermeidung von Konditionsübungen, die eine schwere, tiefe Atmung hervorrufen, sowie Hygienevorschriften. Der Verband weist auf die Möglichkeiten hin, die der künstlerische Tanz mit seinem positiven Einfluss auf unser Immunsystem bietet: Mit einer verantwortungsvollen Rückkehr in die Normalität können psychischer Ausgleich und soziale Bindungen, trotz Distanzvorgaben, gewahrt werden. So könne demnach eine verantwortungsvolle Wieder-Eröffnung der Tanzschulen gelingen.

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