„remains“ von Andrew Schneider mit Sasha Waltz & Guests. Tanz: Ensemble

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Kultur ist systemrelevant

Wir aktualisieren täglich: Soforthilfe für Künstler*innen in Corona-Krise

Die Kulturbranche ist stark betroffen von finanziellen Einbrüchen, die oftmals zur Bedrohung der Existenz führen. Doch Kultur ist systemrelevant. Nun gibt es erste Soforthilfe-Maßnahmen für Künstler*innen. Tägliche Aktualisierungen sind am Ende des Beitrags zu finden.

München, 21/03/2020

+++ Neue Informationen und Links zu Soforthilfe-Maßnahmen sind am Ende des Textes zu finden +++

Die Kulturbranche ist stark betroffen von finanziellen Einbrüchen, die oftmals zur Bedrohung der Existenz führen. Die Kultur ist, jedenfalls den Zahlen nach, systemrelevant. Laut Bundesregierung für Kultur und Medien setzt die Kultur- und Kreativwirtschaft mit über 100 Milliarden Bruttowertschöpfung im Jahr in Deutschland mehr um als die chemische Industrie, Energieversorger oder Finanzdienstleister. Über 260.000 Menschen fordern in einer Online-Petition von David Erler schnelle „Hilfen für Freiberufler und Künstler während des Corona-Shutdowns“ - so unbürokratisch wie möglich, ohne Kopplung an Bonität oder Sicherheiten. Erlers Lösungsvorschlag: “Die aus meiner Sicht sinnvollste und am schnellsten wirkende Maßnahme wäre eine, eventuell zeitlich begrenzte, Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens!” Dies fordert auch Tonia Merz mit ihrer Online-Petition „Grundeinkommen für 6 Monate“. Über 340.000 Unterschriften hat sie bereits gesammelt.

Auch der Deutsche Kulturrat (s. tanznetz-Beitrag vom 12.03.2020) hat schnell reagiert und auf sofortige Hilfe gedrängt. Mit Erfolg.

Das Bundeskabinett hat heute ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist. Am Mittwoch soll das Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden und am Freitag im Bundesrat. Der Dreiklang an Maßnahmen, Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützung bei persönlicher Notlage und Erhöhung der Schutzmaßnahmen, ergänzen die bislang beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. An mittlere und große Unternehmen auch aus der Kultur- und Kreativwirtschaft richten sich Kreditprogramme der KfW sowie ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Hilfen möglichst schnell bei den Antragstellern ankommen. Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige, das heißt gerade auch Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen, können Betriebsmittelzuschüsse beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro. Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete- und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Vielen Kulturschaffenden wird damit dieser Weg der Nothilfe geöffnet. Erhöhung der Schutzmechanismen: Um Kündigungen von Mieträumen, wie Ateliers, Proberäumen und Clubs, zu vermeiden, soll befristet bis September eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Ebenfalls wurden Vorschriften im Insolvenzrecht gelockert. Neben diesen geplanten Milliardenhilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen will Kulturstaatsministerin Monika Grütters unter anderem Mittel umwidmen von Förderprojekten, die in diesem Jahr nicht mehr umgesetzt werden können. Zudem solle auf Rückforderungen verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte nicht umgesetzt werden können.

Darüber hinaus haben verschiedene Bundesländer bereits Hilfsmaßnahmen speziell auch für Solo-Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich angekündigt. Der Nothilfefonds für Bayern Bayern ist bereits gestartet, Hamburg, Bremen und Berlin haben Landeshilfsfonds beschlossen; die Form der Soforthilfe variiert auch da zwischen Zuschüssen und Darlehen, rasch und unbürokratisch sollen Solo-Selbstständige zwischen 2.500 und 5.000 Euro auf Antrag erhalten. Für Berlin, wo besonders viele freie Künstlerinnen, Künstler und im Kulturbetrieb Tätige leben, hat der dortige Senat 100 Millionen Euro bereitgestellt für Freiberufler und Kleinstunternehmen, Soforthilfe II heißt das Programm (das zuvor aufgesetzte Soforthilfe-I-Paket zielt auf mittelständische Unternehmen ab). Maximal 5.000 Euro sollen Einzelpersonen für einen Zeitraum von sechs Monaten erhalten.

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Höhe der Soforthilfe beträgt je nach Anzahl der Erwerbstätigen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER) hat Freiberuflern und Selbstständigen versprochen: “Die ersten Überweisungen soll es noch in dieser Woche geben”. Das Geld könne schnell und unbürokratisch beantragt werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es bereits Soforthilfe-Maßnahmen. „Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos). Die Landesregierung unterstützt freischaffende, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro. Von Corona-Absagen Betroffene erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden. Das Antragsformular gibt es beim Kulturministerium. Weiter wird das Land öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen wie z.B. Musikschulen und Volkshochschulen helfen, die aufgrund der Pandemie in Not geraten.

Sachsen-Anhalt will seinen Künstlern mit einem Soforthilfeprogramm durch die Corona-Krise helfen. "Der Kulturbereich liegt momentan nahezu komplett brach", sagte Kulturminister Rainer Robra (CDU). Für die Betroffenen bedeute das in der Regel einen kompletten Einnahmeverlust. "Für diese Menschen bieten wir unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an". Musiker, Schauspieler, bildende Künstler und Schriftsteller können demnach eine Soforthilfe von 400 Euro pro Person und Monat beantragen. Außerdem stellte das Ministerium flexible Hilfen für geförderte Projekte in Aussicht, die wegen der Pandemie abgesagt wurden oder werden. Betroffene sollen sich frühzeitig beim Landesverwaltungsamt melden.

Auch in Sachsen hat das Wirtschaftsministerium ein eigenes Hilfsprogramm aufgelegt. Es richtet sich speziell an Kleinstunternehmer und Selbstständige - darunter Künstler, Fotografen und Ladenbesitzer. Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) erklärte, man wolle einen eigenen Sachsenfonds auflegen. Dieser Fonds zahle Zuschüsse als Darlehen bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen auch bis zu 100.000 Euro. "Zinsfrei, drei Jahre lang tilgungsfrei, mit einer Laufzeit von acht Jahren", so Dulig. So sei man in der Lage zu schauen, ob das Geschäft später wieder anlaufe und das Darlehen zurückgezahlt werden könne.

Niedersachsen plant zwei Förderprogramme. Es handelt sich um Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Abgewickelt wird es über die NBank. NRW: Das Land stellt 5 Mio. Euro an Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bereit. Es kann eine Einmalhilfe in Höhe von 2.000 Euro bei den Bezirksregierungen beantragt werden. Rheinland-Pfalz legt ein eigenes Förderprogramm zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements und der Nachbarschaftshilfe auf. Schleswig-Holstein hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, dass sich auch an Solo-Selbständige und Kleinunternehmen richtet.

Neben diesen bereits existierenden Hilfsmaßnahmen, sei der solidarische Informationsfluss von großer Bedeutung, so der Dachverband Tanz, um Menschen, die im Kulturbereich besonders betroffen sind von der Krise und ihren kurz- und langfristigen Auswirkungen, zu helfen. Der Verband nimmt die Informationen und Positionen des Deutschen Kulturrats und der Verbände in den Darstellenden Künste auf und begibt sich in den kulturpolitischen Dialog mit den Kommunen, Ländern und dem Bund. Gemeinsam mit TanzSzene Baden-Württemberg, Tanzbüro Berlin, Tanzbüro München und nrw landesbüro tanz, hat der Dachverband Tanz Deutschland eine einheitliche und einfach zu handhabende Tabellenstruktur entwickelt, um Einnahmeausfälle gemeinsam zu erfassen. Diese Tabellen stellen wir allen Tanzschaffenden, Tanzverbänden und Institutionen zur Verfügung und ruft dazu auf, an der Erfassung mitzuwirken.

Der Deutsche Kulturrat hat außerdem einen Newsletter speziell für alle von Einschränkungen betroffenen Künstler*innen, kulturwirtschaftlichen Unternehmen, öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen eingerichtet. Darüber hinaus wird das Informationsangebot zu den Corona-Hilfsmaßnahmen ständig erweitert und plant zusätzlich ein individuelles Beratungsangebot für Künstler, Kultureinrichtungen und die Kulturwirtschaft. touring artists, das Informationsportal für international mobile Künstler*innen und Kreative mit dem der Dachverband Tanz kooperiert, hat Quellen zusammengestellt, die Informationen zur aktuellen Lage bieten - zu Auswirkungen für den Kulturbereich, zu geplanten und geforderten (Hilfe-)Maßnahmen und möglichen Ansprechpartner*innen in Rechtsfragen. Im Portal werden diese Informationen vom Redaktionsteam laufend aktualisiert.

Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung. "Die Nothilfe des Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds soll ein Zeichen des Zusammenhalts der Bühnenangehörigen setzen. Sie kann aber nicht an die Stelle staatlichen Handelns treten, das an dieser Stelle dringend nötig ist!" Notleidende Künstler, die bisher überall durch das Raster fallen, können bei Crescendo einen Antrag auf Nothilfe stellen.

Selbständigen Künstlern wird empfohlen, sich nicht gleich arbeitslos melden. Sie können stattdessen Ergänzungsleistungen beim zuständigen Jobcenter beantragen, um zumindest den Lebensunterhalt abzusichern. Solche Mittel sollen laut den Arbeitsagenturen großzügig, unbürokratisch und schnell bewilligt werden. Darüber hinaus empfiehlt die Gewerkschaft ver.di selbstständigen und freien Kulturschaffenden, ihre Ausfälle genau zu dokumentieren. Künstler sollten etwa abgesagte Veranstaltungen, Aufträge oder Stipendien mit Datum, Zeit- und Gehaltsangaben sowie Veranstalter dokumentieren und ihren Anteil am Jahresgesamtumsatz schätzen. Sollte es eine Notfallförderung geben, kann die Dokumentation eingereicht werden. Auch die Stundung oder das Herabsetzen von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer kann Linderung verschaffen. Dies kann vom zuständigen Finanzamt auf Antrag genehmigt werden. Empfohlen wird, direkt beim Finanzamt anzurufen.

Im folgenden haben wir eine Liste mit weiteren Links zum Thema zusammengestellt, die auf der - sehr zu empfehlenden Aufstellung von touring artists basiert. Wir bemühen uns um eine ständige Aktualisierung und freuen uns deshalb über Zusendungen an redaktion@tanznetz.de.

Informationen von Verbänden und Initiativen
Bayern kreativ: Handlungsleitfaden für die Kultur- und Kreativwirtschaft
Creative City Berlin: Corona-Krise – Hilfestellung für Künstler und Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft
Kreatives Sachsen: Das müssen Kultur- und Kreativwirtschaftunternehmen jetzt wissen Bundesverband
Deutsche Orchestervereinigung: Corona-Virus – Leitfaden für Freischaffende
Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes: Informationen und Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Kreatives Leipzig: Infos und Unterstützungsmöglichkeiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Leipzig
LAFT Berlin informiert in Sonderversänden über aktuelle Entwicklungen und Hinweise zur Situation sowie über digitale Angebote oder andere Alternativen des LAFT Berlin. Hier geht`s zur Newsletter-Anmeldung.
Tanzbüro München: Wichtige Infos und Hilfestellungen für Tanzschaffende
ver.di: Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender

VUT Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.: Coronavirus - Wichtige Informationen für VUT-Musikunternehmer*innen

Rechtliche Lage und Beratung
Kanzlei Laaser: Handlungsleitfaden für die Kultur- und Kreativwirtschaft
BMAS: Arbeitsrechtliche Auswirkungen 

Härting-Helpline: Telefonische Erstberatung für Unternehmen, Freelancer und Einrichtungen

Künstlersozialversicherung
Künstlersozialkasse: Aktuelle Hinweise zum Coronavirus für selbständige Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen
Andri Jürgensen/kunstrechtDE: Corona und die Künstlersozialkasse (Youtube Video 16.03.2020)

Maßnahmen / Hilfefonds / Petitionen
Deutsche Orchester-Stiftung: Nothilfefonds

Umgang mit Fördergeldern
Berliner Senat: Förderprogramme
Kulturstiftung des Bundes

Fonds Darstellende Künste

Für Unterstützer:
https://www.ticketbehalten.de: Unterstützt Veranstalter*innen/Künstler*innen

Update vom 24.03.2020:
Eine Plattform von Kreative Deutschland, die sämtliche Soforthilfen und Unterstützungsangebote übersichtlich sammelt und aktualisiert, die Kultur- und Kreativschaffende in Anspruch nehmen können.

Update vom 25.03.2020:
+ Der Deutsche Kulturrat recherchiert und aktualisiert ständig alle Informationen rund um Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie für Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende, kleine oder auch größere kulturwirtschaftliches Unternehmen, Kultureinrichtungen. Im aktuellen Newsletter finden Sie eine Übersicht über die Hilfsangebote des Bundes und der Länder sowie die unmittelbare Hilfe aus dem Kulturbereich selbst.

+ Auch auf Touring Artists sind viele weitere Soforthilfe-Maßnahmen, Links und Informationen rund um das Thema Corona-Pandemie zu finden. Ein Blick auf die Seite lohnt sich aufgrund der ständigen Aktualisierung.

Update vom 26.03.2020:
Der Deutsche Kulturrat begrüßt die die vom Bundestag verabschiedeten Hilfspakete. Betriebskostenzuschüsse und ALG II seien hilfreiche Notmaßnahmen, die auch dem Kulturbereich zugute kommen können. Er weist dennoch darauf hin, dass hieraus aber nicht kulturelle Infrastruktur finanziert werden kann und fordert jetzt einen Kulturinfrastrukturförderfonds. Private Kultureinrichtungen, öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Kulturvereine und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen auch weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können. Deshalb brauchen sie Unterstützung aus einen Kulturinfrastrukturfonds des Bundes. Jetzt!

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Erste Maßnahmen zur Unterstützung des Kulturbereiches haben die Bundesregierung und die Länder auf den Weg gebracht. Sie reichen aber bei weitem nicht aus. Wir schlagen deshalb als dringende weitere Unterstützungsmaßnahmen vor, einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds einzurichten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden noch lange zu spüren sein. Wir brauchen deshalb eine funktionierende kulturelle Infrastruktur, damit auch in der Zukunft Aufträge an Künstler vergeben werden können und Kulturorte erhalten bleiben. Die Kultur kann Antworten auf die durch die Krise ausgelösten gesellschaftlichen Verwerfungen geben. Jetzt muss die Bundeskultur groß denken und die notwendigen Mittel für einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds aus den Notfalltopf der Bundesregierung abfordern."

Update vom 30.03.2020:
+ Der Fonds Darstellende Künste schreibt das kurzfristige Programm #takecare zur sofortigen Förderung für frei produzierende Künstler*innen aus: In einem ersten Zeitfenster bis zum 05. April 2020 können frei produzierende Künstler*innen, die in den vergangenen 10 Jahren künstlerische Beteiligte einer durch den Fonds geförderten Produktion waren, unter vereinfachten Bedingungen einen Antrag auf #takecare-Vorhaben einreichen. Es handelt sich dabei um eine erste sofortige Maßnahme, die aus den vorhandenen Mitteln des Fonds auf den Weg gebracht wird. Der Vorsitzende des Fonds Prof. Dr. Wolfgang Schneider hegt die Hoffnung, dass mit der Unterstützung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien noch weitere Förderungen – für alle bundesweit bemerkenswerten Künstler*innen der Freien Darstellenden Künste, erfolgen können.

+ Ab sofort ist die Antragstellung für das vom Bund beschlossene Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen in NRW online. Das Programm ist auch für den Kulturbereich nutzbar. Die Landesregierung NRW hat beschlossen, das Angebot des Bundes an die Zielgruppen weiterzureichen. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Das Antragsverfahren ist ausschließlich digital durchführbar. Antragsteller*innen können ihren Antrag online ausfüllen und absenden.

+ In Bayern wird die Förderung voraussichtlich ab dem 31.03.2020 hier online zu finden sein.

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