Umsatzsteuerbefreiung für Choreografen kommt

Ungleichbehandlung beendet und Rechtssicherheit geschaffen

Ebenso wie Dirigenten und Schauspieler sind Choreografen und Regisseure fortan von der Umsatzsteuer befreit

Berlin, 13/06/2013

Nach harten Verhandlungen herrscht nun Einigkeit. Bundestag und Bundesrat sprachen sich für die steuerliche Gleichbehandlung von freiberufliche Regisseuren und Choreografen aus: Ebenso wie Dirigenten und Schauspieler sind sie fortan von der Umsatzsteuer befreit. Dies teilten der Präsident der Akademie der Künste, Klaus Staeck, und der Direktor der Sektion Darstellende Künste, Ulrich Matthes, in einer Pressemitteilung mit. Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der sich in der Vergangenheit für den Tanz stark gemacht hatte, sei froh, dass man an sich zur speziellen Förderungswürdigkeit der international herausragenden deutschen Theaterlandschaft und zu dem „immensen Stellenwert“, den Regisseure und Choreografen leisten, bekenne.

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