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Berlin
GEWONNEN UND VERLOREN
Ralf Stabel kehrt nicht an die Staatliche Ballettschule zurück
Im Zuge der Vorwürfe zur Gefährdung des Kindeswohls an der Staatlichen Ballettschule Berlin wurde Schulleiter Ralf Stabel zuerst vom Dienst freigestellt, erhielt dann Hausverbot und wurde letztendlich gekündigt. Die Berliner Bildungsverwaltung begründete die Kündigung u.a. mit nicht eingehaltenen Ruhezeiten für die Schüler*innen. Stabel reichte Klage ein.
In seiner Sitzung am Mittwoch entschied nun das Berliner Arbeitsgericht, dass die Kündigung sowohl aufgrund formaler Fehler als auch zu schwacher inhaltlicher Begründungen nicht rechtmäßig sei. Zurück an seinen Arbeitsplatz darf Stabel aber auch nicht. Denn bereits seine Einstellung vor dreizehn Jahren sei nicht rechtmäßig, verfüge Stabel als Theaterwissenschaftler doch nicht über die notwendigen Kenntnisse zur Leitung einer Ausbildungsstätte wie der Staatlichen Ballettschule Berlin, so Richter Thomas Kühn.
Die Berliner Bildungsverwaltung zeigte sich froh über die Entscheidung, Stabel nicht wieder an die Schule zu lassen. Die Einstellung des Schulleiters kommentierte sie nicht.
Innerhalb der Berliner Politik mehren sich seit Monaten kritische Stimmen gegen die verantwortliche Schulsenatorin Sandra Scheeres. Das jetzige Urteil dürfte die politische Diskussion weiter entfachen und wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen einer Schule wie der Staatlichen Ballettschule und deren politischen Kontrollmechanismen auf.
Kommentare zu "Gewonnen und verloren"
- Kommentar am 09.09.2020 07:46 von zirkusprinzessinDie außerordentliche Kündigung ist wegen der Fristen nicht rechtens, eine ordentliche Kündigung (außerordentliche Kündigung + 3 Monate Kündigungsfrist)aber auf jeden Fall. Ich war selbst bei der Verhandlung anwesend. So stellt sich mir die Frage, ob Ihre Quellen keine Ahnung haben oder aber ob sie absichtlich falsch berichten. Ich vermute beides. Warum sollten sich auch ausgerechnet jetzt die verlogenen Manipulationsstrategien, so wie ich sie früher in der Schule kennen gelernt hatte, auch ändern?
- Kommentar am 01.10.2020 19:33 von Contemporary2020Die Staatliche Ballettschule sollte vor allem auch wieder als Schule fungieren und ihren Schwerpunkt – gerade auch im Interesse der Kinder – nicht nur auf die künstlerische Ausbildung legen. Betroffene berichten immer wieder von kaum haltbaren Zuständen: Mobbing, Schläge während der Ausbildung, Beleidigungen - Im Zusammenhang mit Auftritten wurden in der Vergangenheit immer wieder medizinische Untersuchungen unterlassen … Eine neue pädagogische Herangehensweise scheint unumgänglich, um die enorme seelische und körperliche Belastung der Kinder zu berücksichtigen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, das Landesjugendballett aus der Schule auszugliedern und eigenständig zu führen.
In jedem Fall sollten alle Beteiligten in den Umgestaltungsprozess einbezogen werden, nicht nur die Lehr- und Fachkräfte, sondern auch die Schüler und ihre Eltern. In diesem Zusammenhang sollte die Rolle von Vertrauenspersonen gestärkt und ein neues Konzept in der Ausbildung erstellt werden. Zum Beispiel könnte man die Probezeit auf ein bis zwei Jahre verlängern.
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