Adolphe Binder bekommt auch im Berufungsverfahren recht

Neues in der Causa Tanztheater Wuppertal

Die Debatte um Adolphe Binder und das Wuppertaler Tanztheater ging in die nächste Runde: Am 20.8.2019 wurde die fristlose Kündigung erneut verhandelt, vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Wuppertal, 19/08/2019

Was vorab geschah: Zwei Monate nach der fristlosen Kündigung Adolphe Binders im Juli 2018 hatte das Tanztheater Wuppertal aufgrund der vielen Interna, die in der Presse gelandet waren, zu den Vorwürfen gegen die damalige Intendantin Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Daraufhin wurde Ulrich Bieger, der für das Tanzzentrum von der Stadt Wuppertal engagierte PR-Berater, von einer Journalistin als Informant benannt. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein und Bieger gestand, Teil der Entscheidung einer Gruppe aus dem Wuppertaler Kulturbetrieb gewesen zu sein, die Vorwürfe noch vor der fristlosen Kündigung publik zu machen. Daraufhin wurden die Ermittlungen gegen Bieger eingestellt, da er in einem Auftrag gehandelt hätte und damit der Tatbestand des Verrats von Geschäftsgeheimnissen nicht erfüllt gewesen sei.

Heute Vormittag wurde am Landesarbeitsgericht Düsseldorf erneut über die fristlose Kündigung Adolphe Binders verhandelt, bei der sich der Oberbürgermeister von Wuppertal, Andreas Mucke, auch weitere Aufklärung zu den Aussagen Ulrich Biegers erhofft hatte.

Fest steht: die Kündigung von Adolphe Binder bleibt weiterhin unwirksam. Aber vertraglich hat das weltberühmte Tanztheater Wuppertal nun zwei Intendantinnen. Denn auch auf dem Posten ist seit Jahresbeginn Bettina Wagner-Bergelt, sie ist gleichberechtigt mit dem ebenfalls neuen Geschäftsführer Roger Christmann. „Wir müssen gucken, wie wir mit der Situation umgehen“, sagte Wagner-Bergelt nach dem Teilurteil.

Denn am Ende sprach das Gericht nur ein Teilurteil und vertagte sich in einem anderen Punkt. Denn Binder verlangt auch eine Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss ihres 5-Jahres-Vertrags auf ihrem ursprünglichen Posten, der inzwischen ja wieder besetzt ist. „Es kann nur eine Eins geben“, meinte Richter Schneider dazu. In dieser Sache will das Gericht Ende des Jahres entscheiden und hofft hierbei bis dahin auf eine gütliche Einigung.

Aus der Pressemitteilung der Stadt Wuppertal, die sich nun um Schadensbegrenzung bemüht: „Die Stadt Wuppertal als Gesellschafterin des Tanztheaters wird nach Ausfertigung des Urteils und Vorliegen der Urteilsgründe gemeinsam mit der künstlerischen und kaufmännischen Leitung des Tanztheaters prüfen, welche Handlungsoptionen möglich sind, um weiteren Schaden vom Tanztheater abzuwenden. Die Stadt wird wie auch bislang auf Frau Binder und ihren Rechtsbeistand zugehen. Die Geschäftsführung des Tanztheaters hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung Frau Binder und ihrem Rechtsbeistand ihre Bereitschaft zu Gesprächen in dieser Frage signalisiert.“
 

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