Mindestgage steigt auf 1850 Euro

Gewerkschaften fordern weitere Schritte des Arbeitgebers

Die Mindestgage für die künstlerisch Beschäftigten an deutschen Theatern steigt zum 1. Januar 2017 auf 1.850 Euro.

Hamburg/Köln, 02/12/2016

Die Mindestgage für die künstlerisch Beschäftigten an deutschen Theatern steigt zum 1. Januar 2017 auf 1.850 Euro. Das haben die Gewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein auf Arbeitgeberseite vereinbart. Innerhalb von anderthalb Jahren erfolgt damit die zweite Erhöhung.

GDBA und VdO haben diese Erhöhung der Mindestgage kurzfristig durchgesetzt, damit die Theaterbeschäftigten nicht noch stärker die Leidtragenden des zähen Verlaufs der Manteltarifverhandlungen und der Verzögerungstaktik des Arbeitgeberverbandes werden. Die Erhöhung entspricht allerdings in keiner Weise dem, was nötig wäre, um eine angemessene Vergütung für Bühnenkünstler zu gewährleisten. In den kommenden Verhandlungen werden weitere Fortschritte folgen müssen. Die Mindestgage bleibt skandalös niedrig. Hierfür tragen neben dem Bühnenverein die Rechtsträger der Theater mit ihrer Weigerung, die Theater auskömmlich zu finanzieren, die Verantwortung.

Jörg Löwer von der GDBA und Tobias Könemann von der VdO sehen den Bühnenverein in der Pflicht: „Die Mindestgage muss nach diesem Zwischenschritt weiter steigen. Auch unsere sonstigen Forderungen beispielsweise zum Gastvertragsrecht oder zum Nichtverlängerungsschutz für Schwangere bleiben auf dem Tisch!“

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