Neues Steuergesetz empört Ballettschulbetreiber

Schäubles Gesetzesentwurf sieht Umsatzsteuerpflicht für private Tanz- und Musikschulen vor. Betreiber befürchten finanzielle Nachteile

München, 02/08/2012

Nicht öffentliche Ballett- und Musikschulen, die der Freizeitgestaltung ihrer Teilnehmer und Mitglieder dienlich sind und eine Gewinnerzielung beabsichtigen, sollen künftig Umsatzsteuer zahlen. Betroffen sind davon sei angeblich auch der Unterricht für kindliche Früherziehung. Das ab 2013 geplante Jahressteuergesetz des CDU-Politikers Wolfgang Schäuble sorgt für Verwirrung. Viele Betreiber privater Tanz- und Musikschulen befürchten starke finanzielle Belastungen. Einige sprechen sogar von drohendem Bankrott. Schwarz-Gelb wolle das Jahressteuergesetz vor der Verabschiedung prüfen, beschwichtigt der FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Volk. Gerade bildungsnahe Einrichtungen wolle man weder wirtschaftlich noch bürokratisch mit der Gesetzesänderung unter Druck setzen. Einziger Trost an der Sache: Bei Umsatzsteuerbelastung können die Schulen die Mehrwertsteuer geltend machen, was zur Abschwächung der Belastung führen kann. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
 

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