Gerichtsbeschluss über Martha Grahams Ballette

New York , 25/08/2002

Nach der Entscheidung eines New Yorker Gerichtes vom 23. August kann die Martha Graham Company jetzt endlich wieder die Ballette der amerikanischen Choreografin und Pionierin des Modern Dance aufführen. Grahams letzter Vertrauter und Erbe Ronald Protas hatte nach jahrelangem Streit im April die Rechte an ihren sämtlichen Balletten eingeklagt und der Martha Graham Company zuletzt verboten, die Werke aufzuführen oder die Martha-Graham-Technik zu lehren. Laut Gerichtsbeschluss gehören dem Martha Graham Center 54 Ballette, zehn Werke gehören der Allgemeinheit, fünf den jeweiligen Auftraggebern und nur ein einziges dem Kläger. Die Entscheidung beruht vor allem auf der Tatsache, dass die 1991 gestorbene Martha Graham auf die meisten ihrer Werke gar kein Copyright angemeldet hatte.

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