Es ist ein Weckruf

Staatsballett Berlin und Tänzerin einigen sich

Beim Schiedsgericht in der Causa Lopes Gomes konnte eine Einigung erreicht werden. Darüber hinaus treibt das Staatsballett Berlin den in Gang gesetzten diversitätsorientierten Strukturwandel mit Nachdruck voran.

Berlin, 22/04/2021

Im Schiedsgerichtsverfahren zur Nichtverlängerung des befristeten Vertrages von Ensemblemitglied Chloé Lopes Gomes und den von ihr erhobenen Diskriminierungsvorwürfen wurde eine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt. Der Vertrag von Fr. Lopes Gomes wird um eine Spielzeit verlängert und endet zum Ablauf der Saison 2021/22. Außerdem wurde eine Abfindung vereinbart. In einer ersten Stellungnahme äußerte sich Dr. Christiane Theobald, kommissarische Intendantin des Staatsballetts:

„In dem heute anberaumten Termin befasste sich das Bühnenschiedsgericht mit der Nichtverlängerung des befristeten Vertrages von Frau Chloé Lopes Gomes. Ich bin froh, dass wir uns heute einigen und den Rechtsstreit damit beenden konnten. Ich bedauere die von Chloé Lopes Gomes geschilderten Diskriminierungs-erfahrungen, die wir sehr ernst nehmen und in aller Tiefe aufarbeiten. Am Staatsballett Berlin gilt Null-Toleranz für Rassismus und jedwede Diskriminierung. Wir haben daher bereits einen Strukturwandel mit dem Ziel angestoßen, die Unabhängigkeit, Kollegialität und künstlerische Freiheit in den Mittelpunkt des Wirkens der gesamten Compagnie zu stellen. In der jetzigen Situation liegt auch eine große Chance zur Veränderung, es ist ein Weckruf.“

Seit Dezember 2020 können sich alle Beschäftigten des Staatsballetts anonym an eine externe Clearingstelle wenden, um eigene Erfahrungen und Wahrnehmungen zum Thema Diskriminierung zu berichten. Das Staatsballett Berlin wird erste Erkenntnisse und daraus folgende Empfehlungen veröffentlichen.

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