„Geister (Say Goodybe)_3“

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TANZPAKT STADT-LAND-BUND wird verlängert

Zwei weitere Ausschreibungsrunden geplant

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschloss die Verlängerung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund. Somit können von 2021 bis 2025 erneut exzellente Projekte im Tanz gefördert werden.

Berlin, 22/11/2019

Am 13.11.2019 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Verlängerung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund. Somit können zwei weitere Ausschreibungsrunden geplant und von 2021 bis 2025 erneut exzellente Projekte im Tanz gefördert werden. Unterstützt durch das finanzielle Engagement von Kommunen und Ländern stärkt der Bund hiermit weiterhin die Kunstform Tanz in Deutschland. 

Gemeinsam mit dem Haus der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurden die Grundlagen für die Fortsetzung gelegt. Hierzu Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Es ist ein schöner Erfolg, dass wir die Initiative TANZPAKT nach der eindrucksvollen Pilotphase fortsetzen können. Mit diesem Programm stärken wir die Chancen für die Tanzszene vor Ort und zeigen das große Potenzial des Tanzes für die Gesellschaft. Einige der geförderten Projekte haben inzwischen renommierte Preise erhalten und buchstäblich ganze Regionen in Bewegung gesetzt. Mit Ihren vielfältigen innovativen Allianzen und Konzepten spiegeln diese TANZPAKT-Projekte die ganze Breite des Tanzes in Deutschland wider und verschaffen der Kunstform Tanz mehr Anerkennung. Nicht zuletzt ist das Programm aufgrund seiner einzigartigen Struktur beispielgebend für Kooperationsprojekte zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund.“

Die Fortsetzung basiert auf einem Beschluss des Deutschen Bundestags im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2020.

Ziel von TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist die Realisierung substantieller Projekte, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen. Es werden mehrjährige Projekte gefördert, deren Finanzierung sich aus Mitteln des Bundes und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weiterer Förderer im Matchfunding zusammensetzt.

Informationen zum Förderprogramm sind unter www.tanzpakt.de zu finden. Die aktualisierten Bewerbungsunterlagen sowie die genauen Daten der Informationsveranstaltungen und Ausschreibungsfristen werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 veröffentlicht.
 

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